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Neue Gelbdrucke ab 28. Juni 2010

Der Hauptvorstand hat in seiner Sitzung am 22. Juni 2010 folgende Entwürfe zum Gelbdruck freigegeben.

-         Fachregel für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk

-         Merkblatt zur Bemessung von Entwässerungen

-         Merkblatt Solartechnik für Dach und Wand

-         Fachinformation: Windlasten auf Dächern mit Dachziegel- und      

          Dachsteindeckungen

Die Einspruchsfrist endet am 28.September 2010.

Die Gelbdrücke können beim ZVDH, Köln unter zvdh@dachdecker.de bestellt werden.

Für Innungsmitglieder stehen die Gelbdrücke in der geschlossenen Benutzergruppe als kostenloser Download zur Verfügung.

Nichtinnungsmitgliedern wird auf Bestellung gegen eine Schutzgebühr von netto € 20,-- der jeweils gewünschte Gelbdruck in Dateiform (pdf) zur Verfügung gestellt.




Flachdach

Im September 2008  wurde vom Hauptvorstand der Weißdruck der Fachregel für Abdichtungen verabschiedet.
Wesentlicher Inhalt der Fachregeländerungen sind die strukturelle Änderung in

  • Regel für Abdichtungen nicht genutzter Dächer
  • Regel für Abdichtungen genutzter Dächer
  • die Einbindung der Konzeptionen der DIN 18195 und
  • DIN 18531 sowie 
  • die Umsetzung der DIN 1055-4
Mit dem Oktober-Update des Fachregelordners und der Fachregel-CD wird damit die neue Fachregel für Abdichtungen wirksam.


Steildach -Reetdeckungen-

In der 215. Sitzung des Hauptvorstandes im Juli 2008  wurde vom Hauptvorstand der Weißdruck der Fachregel für Dachdeckungen mit Reet verabschiedet.

Wesentlicher Inhalt der Fachregeländerungen sind Anpassungen vor dem Hintergrund der DIN 4108 und hieraus resultierende Konsequenzen für belüftete Konstruktionen sowie redaktionelle Änderungen.

Mit dem Oktober-Update des Fachregelordners und der Fachregel-CD wird damit die neue Fachregel für Dachdeckungen mit Reet wirksam.


Energiesparratgeber

Im Rahmen der vom Bundesumweltministerium geförderten Kampagne "Klima sucht Schutz" wurde in Zusammenarbeit mit der co2online gemeinnützige GmbH ein Energiesparratgeber erarbeitet, der Bauherren und Mietern einen Überblick über die Möglichkeiten der Einergieeinsparung bietet.Sie finden hier den geeigneten Innungsbetrieb aus Ihrer Region, der Sie beraten und konkrete Maßnahmen anbieten kann.    

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Produktdatenblätter

Im März 2007 wurden die Produktdatenblätter für Bitumenbahnen und für Kunststoff- und Elastomerbahnen veröffentlicht. Hier sind die notwendigen Anpassungen an die neuen europäischen Normen und die deutschen Anwendungsnormen für Abdichtungsbahnen nach europäischer Produktnorm zur Verwendung in Dachabdichtungen bzw. Bauwerksabdichtungen DIN V 20000-201 bzw. -202 eingearbeitet worden.
Das Produktdatenblatt für Flüssigabdichtungen konnte mit Ausgabe Oktober 2007 zur Verfügung gestellt werden.

Merkblätter - Bemessung von Entwässerungen

Im März 2007 ist das neue Merkblatt zur Bemessung von Entwässerungen veröffentlicht worden. Hierzu gehört auf CD-ROM eine neue Berechnungshilfe.  Länger als erhofft dauerte es, bis der ZVDH-Metallausschuss den in den alten „Fachregeln für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk“ von 1999 enthaltenen Anhang zur Berechnung von Entwässerungen auf Basis bereits seit längerer Zeit zurückgezogener Normen durch die neue Berechnung ersetzen konnte.
Zunächst waren Entwürfe zu Hinweisen veröffentlicht worden. Problematisch ist die Anwendung der Normen und Vorschriften zur Bemessung von Entwässerungen im Bestand. Unter anderem deshalb wurde beschlossen, diese Schrift als Merkblatt erscheinen zu lassen.
Auch weiterhin ist eine Anpassung und Überarbeitung notwendig, die sich jedoch überwiegend auf die Tabellenteile bezog. Für 2008 ist vom DIN die Veröffentlichung neuer Bemessungswerte angekündigt.
Man konnte aber ohne Ersatz für die veraltete Berechnung und ohne Regelung in unserem Regelwerk nicht länger warten.

Fachinformation

Mit Ausgabedatum September 2007 konnte die Fachinformation „Windsoglasten auf Dächern nach DIN 1055-4“ veröffentlicht werden.
Ziel der Fachinformation ist es, die notwendigen Regelungen zur Windsogsicherung für Dächer unter 5° schnellstmöglich den Baubeteiligten zur Verfügung zu stellen.
Im Gelbdruck der Fachregel für Dächer mit Abdichtungen sind die entsprechenden Regelungen integriert.

Schriftenreihe Holz

Die Zusammenarbeit mit dem Bund Deutscher Zimmermeister ist sehr erfreulich. Gemeinsam hat man zusätzlich zu den Hinweisen Holz und Holzwerkstoffe, die ein Bestandteil des Regelwerkes des Deutschen Dachdeckerhandwerks sind, eine Schriftenreihe Holzbau entwickelt. Schriftenreihen im ZVDH dienen in erster Linie der Information und werden an die Innungsmitglieder kostenfrei ausgegeben. Seit einer Novelle der HWO 1998 dürfen Dachdecker Dachstühle aus Holz aufstellen.
Die Schriftenreihe Holzbau behandelt die Thematiken, die das Dachdeckerhandwerk interessieren, die aber für die Hinweise Holz und Holzwerkstoffe zu weitgehend wären bzw. zu „lehrhaft“.
Umfangreichere Informationen und Erläuterungen können nicht in ein Regelwerk aufgenommen werden, das als allgemein anerkannte Regel der Technik gilt. So werden in der Schriftenreihe Themen wie statische Grundlagen für den Holzbau, Dachkonstruktionssysteme aber auch „Bauen im Bestand“,  Auswechselungen, Gauben etc. behandelt.
Die Schriftenreihe steht seit dem Bundeskongress 2007 in Saarbrücken zur Verfügung.

Einen umfänglichen Überblick über das Fachregelwerk bietet der Internetauftritt des ZVDH  unter www.dachdecker.de in der Rubrik „unser Handwerk – Regelübersicht“.

Entwicklung bei Normen und Vorschriften

Bauregelliste und Liste der Technischen Baubestimmungen
Jeder Dachdecker darf für die Ausführung seiner Leistung nur solche Produkte verwenden, die für den vorgesehenen Anwendungszweck vorgesehen sind und verwendet werden dürfen. Baurechtlich hat hierüber nicht der Unternehmer zu entscheiden, sondern diese Entscheidung wird von der Bauaufsicht, insbesondere dem Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) und der Arbeitsgemeinschaft Bau der Bundesländer getroffen. Das DIBt veröffentlicht regelmäßig sogenannte Bauregellisten. Hierin sind die Produkte aufgeführt, die in der Liste A deutsch geregelt oder in der Liste B europäisch geregelt sind. Zusätzlich werden Verwendungskriterien veröffentlicht, die der Liste der Technischen Baubestimmungen LTB zu entnehmen ist. Unabhängig davon, dass hierzu regelmäßig Informationen von der Abteilung Technik des ZVDH verteilt werden, fließen die baurechtlich vorgeschriebenen Regelungen auch in die Produktdatenblätter des Regelwerks ein. Darüber hinaus ist es durch die Produktdatenblätter im Regelwerk auch möglich, die Produkte so zu beschreiben, dass mit ihnen fachregelgerechte Deckungen, Abdichtungen oder Außenwandbekleidungen möglich sind. Es ist dementsprechend für jeden Dachdecker sehr wichtig, über die Produktdatenblätter zu prüfen, ob ein zur Verfügung gestelltes, geliefertes oder bestelltes Produkt auch tatsächlich für eine fachregelgerechte Leistung geeignet ist. Insbesondere dann, wenn Materialengpässe auftreten, neigen manche Betriebe dazu, Produkte zu verwenden, die eventuell für den vorgesehenen Verwendungszweck in Deutschland nicht zugelassen sind. Dies stellt aber kein Kavaliersdelikt, sondern einen Verstoß gegen Bauordnungsrecht dar. Hier ist also auch mit Zustimmung des Bauherrn keine Abweichung möglich. Die Abweichung kann nur durch eine Zulassung im Einzelfall durch die Bauaufsichtsbehörde genehmigt werden.
Dies ist auch der Grund, warum in den letzten Jahren Produktdatenblätter relativ häufig überarbeitet oder neu veröffentlicht werden mussten. Die erste Phase der Erarbeitung europäisch harmonisierter Normen ist nämlich weitgehend abgeschlossen. Diese Normen werden nunmehr über die Bauregelliste in Deutschland mit CE Zeichen teilweise sogar mit zusätzlichem Ü-Zeichen als verwendbar eingestuft. Gleichzeitig beginnt aber in Europa bereits die zweite Phase, d.h. die Überarbeitung der harmonisierten Normen. Dies ist notwendig, da bereits die ersten Erfahrungen mit harmonisierten Prüfverfahren und aufgrund der Anwendungsnormen in allen Ländern vorliegen.

Wärmeschutz – Luftdichtheit

Auch bei rein deutschen Normen tut sich einiges. So wird zurzeit die Vornorm DIN 4108 Teil 7 „Wärmeschutz und Energie – Einsparung in Gebäuden – Teil 7: Luftdichtheit von Gebäuden, Anforderungen, Planungs- und Ausführungsempfehlungen sowie –Beispiele“ überarbeitet. In Verbindung mit der neuen Energieeinsparverordnung ist insbesondere die Luftdichtheit von entscheidender Bedeutung. Auch in unserem Regelwerk gehen wir im Merkblatt „Wärmeschutz bei Dach und Wand“ intensiv auf die Luftdichtheit ein.

TRGS 519

Zum Umgang mit Asbestzement ist Anfang 2007 eine neue TRGS 519 „Asbest – Abbruch-, Sanierungs- Instandsetzungsarbeiten“ veröffentlicht worden. Diese Überarbeitung war notwendig geworden, da die Gefahrstoffverordnung eine Änderung erfahren hat. Die eigentlichen arbeitstechnischen Verfahren haben sich nicht geändert, es wurden jedoch wesentliche Änderungen im Anmeldeverfahren bzw. im Anmeldeformular vorgenommen. Wir empfehlen sachkundigen Personen, die ihren Sachkundelehrgang bereits vor einiger Zeit absolviert haben, einen Aufbesserungskurs bzw. einen neuen Sachkundelehrgang nach TRGS 519 zu absolvieren. Vorschrift ist, dass die sachkundige Person mit den einschlägigen staatlichen Schutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und Richtlinien sowie dem Stand der Technik soweit vertraut sein müssen, dass sie alle erforderlichen Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Gefahrstoffen beurteilen können.


Arbeits- und Unfallschutz

Betriebssicherheitgesetz und Betriebssicherheitsverordnung bzw. Arbeitsstättenverordnung werden den Dachdecker in den nächsten Jahren intensiv beanspruchen. Neue Regeln für den Umgang mit Geräten, Anlagen, Gerüsten und Leitern werden im Rahmen von technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) erarbeitet und veröffentlicht werden. Dabei kommen auf den Unternehmer wesentliche Aufgaben und Pflichten zu, die er wahrnehmen und dokumentieren muss. Das Dach ist die Arbeitsstätte. Deshalb gilt dort die Arbeitsstättenverordnung mit eventuellen Arbeitsstättenregelungen. Das Gerüst oder die Leiter ist ein Arbeitsmittel, für das die Betriebssicherheitsverordnung anzuwenden ist. Diese Änderungen sind vom Gesetzgeber gewollt und werden das bisherige System, das auf Unfallverhütungsvorschriften basierte, sehr stark beeinflussen eventuell sogar ersetzen. Hier finden intensive Gespräche und Verhandlungen statt. Die Arbeiten laufen ähnlich wie bei einer TRGS, einer technischen Regel für Gefahrstoffe. Die Arbeitskreise und Arbeitsgruppen tagen und entwerfen Textvorschläge, auf deren Annahme oder Änderung diese Arbeitskreise dann allerdings keinen Einfluss mehr haben, weil dies von übergeordneter Stelle, dem UA 2, vollzogen wird.

 

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